Rechtsprechung
FG Hessen, 12.12.2007 - 4 K 1207/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei der Berechnung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb trotz Zwangsverwaltung des Grundstücks; Zufluss von Mieteinnahmen bei Umwandlung der Mietzinsforderungen in ein Darlehen; Interessenlage i.R. einer ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 33 Abs. 1; EStG § 11
Zufluss; Zwangsverwaltung; Miete; Schuldumschaffung; Stundung; Darlehen; Schuldnovation; Abgrenzung - Abgrenzung zwischen Schuldumwandlung und Stundung -; Zufluss von Miete bei zwangsverwalteten Grundstücken - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abgrenzung zwischen Schuldumwandlung und Stundung - - Zufluss von Miete bei zwangsverwalteten Grundstücken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2009, 1384
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 14.02.1984 - VIII R 221/80
Zur Frage des Zuflusses nicht ausgezahlter Zinszahlungsschulden einer GmbH an …
Auszug aus FG Hessen, 12.12.2007 - 4 K 1207/07
In der Schuldumschaffung (Novation) liegt eine Verfügung des Gläubigers über seinen bisherige Forderung, die einkommensteuerrechtlich so anzusehen ist, als ob der Schuldner die Altschuld begleicht und zugleich eine Neuverpflichtung für die Rückzahlung desselben Betrages durch den Gläubiger eingeht (BFH-Urteil vom 14.02.1984, VIII R 261/80, BStBl II 1984, 480).Für § 11 EStG kommt ein Zufluss des Betrages aus der Altforderung und gleichzeitig ein Abfluss der Darlehenssumme in Betracht (BFH, BStBl II 1984, 480, 482).
- BFH, 30.01.1975 - IV R 190/71
Einnahmezufluß - Kalenderjahr - Herausgabeanspruch - Pfändung - Überweisung - …
Auszug aus FG Hessen, 12.12.2007 - 4 K 1207/07
(1) Zwar ist keine tatsächliche Auszahlung des Geldes an den Kläger erfolgt, ein Zufluss liegt regelmäßig jedoch bereits dann vor, wenn der Steuerpflichtige die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahmen erlangt hat (BFH-Urteil vom 30.1.1975 IV R 190/91, BStBl II 1975, 776). - BFH, 25.10.1988 - VIII R 261/80
Abgrenzung von Vermögensverwaltung und Gewerbebetrieb bei Vermietung von …
Auszug aus FG Hessen, 12.12.2007 - 4 K 1207/07
In der Schuldumschaffung (Novation) liegt eine Verfügung des Gläubigers über seinen bisherige Forderung, die einkommensteuerrechtlich so anzusehen ist, als ob der Schuldner die Altschuld begleicht und zugleich eine Neuverpflichtung für die Rückzahlung desselben Betrages durch den Gläubiger eingeht (BFH-Urteil vom 14.02.1984, VIII R 261/80, BStBl II 1984, 480).